Mehr Rechte für gewaltbetroffene Frauen
Heute tritt die Istanbul-Konvention in Kraft
Der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. (LFSH) begrüßt das heutige Inkrafttreten der Istanbul-Konvention als bedeutsamen Meilenstein im Einsatz gegen Gewalt an Frauen und Mädchen in Deutschland.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, verpflichtet den Staat ab dem 01. Februar dazu, jegliche Form der Gewalt gegen Frauen und Mädchen abzuschaffen und eine gesellschaftliche Gleichstellung durchzusetzen (https://rm.coe.int/1680462535).
„Wir freuen uns, dass wir mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention Gewalt in all ihren Formen künftig noch entschlossener benennen und Gegenmaßnahmen einfordern können. Als Frauenfacheinrichtungen arbeiten wir bereits jeden Tag vorbeugend und schützend. Mit Unterzeichnung der Konvention hat sich der Staat entschlossen, diese Arbeit angemessen auszustatten“, sagt Katharina Wulf, Geschäftsführung im LFSH.
Die Konvention schreibt in Artikel 22 fest, dass es für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt Hilfsangebote geben muss. Dazu gehören die Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen, die in den einzelnen Landkreisen in Schleswig-Holstein tätig sind. Jährliche Auswertungen zeigen hier, dass es einer besseren finanziellen Ausstattung bedarf, um den Anfragen nach Beratungen, Fortbildungen und Prävention nachzukommen.
Entscheidend für die Umsetzung der Istanbul-Konvention wird nun sein, an welcher Stelle diese verankert wird. Aus Sicht des LFSHs ist es zentral, dass an der Koordination auf Bundes- und auch auf Landesebene Facheinrichtungen, Politik und Verwaltung auf Augenhöhe beteiligt werden. „Welchen Stellenwert die Umsetzung der Konvention zukünftig hat, werden wir an der Besetzung eines solchen Gremiums messen. Für Schleswig-Holstein werden wir diesen Prozess kritisch und konstruktiv begleiten,“ so Wulf weiter.
Die #metoo-Debatte des letzten Jahres verdeutlicht, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein strukturelles Problem darstellt. Um gezielt und nachhaltig an den strukturellen Ursachen, wie Sexismus, Diskriminierung und Rassismus zu arbeiten, bietet die Istanbul-Konvention eine überragende Chance, die von den politischen Entscheidungsträgern hoffentlich entsprechend genutzt wird.
V.i.S.d.P. Katharina Wulf, Geschäftsführung
Landesverband Frauenberatung Schleswig- Holstein e.V., Dänische Straße 3-5, 24103 Kiel
Pressekontakt: E-Mail katharina.wulf@lfsh.de, Telefon 0431 – 9 96 96 36